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*Die von Ihnen ausgewählten Reifen weisen ausschließlich eine sogenannte M+S Kennzeichnung auf. Aufgrund des fehlenden dreigezackten Bergpiktogramms mit der Schneeflocke in der Mitte darf dieser Reifen ab Herstellungsdatum 1. Januar 2018 (DOT 0118 und jünger) gem. § 2 Abs. 3a StVO nicht mehr als Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen in Deutschland benutzt werden. Reifen, die vor dem 1. Januar hergestellt worden sind (DOT5217 und älter), dürfen in der Übergangsfrist bis zu 30. September 2024 noch als Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen eingesetzt werden.